Riester Bausparen mit dem Bonus der staatlichen Förderungen

veröffentlicht von admin am 30. Dezember 2011 in Förderungen
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Mit dem Beginn des Jahres 2009 wurde die Möglichkeit eingeführt, einen Riester-Bausparvertrag abzuschließen. Diese Art des Bausparens funktioniert grundsätzlich so, wie bei einem normalen Bausparvertrag. Je nach Vertragsabschluss spart der Anleger einige Jahre. Nach Ablauf der Laufzeit wird die angesparte Summe dann ausgezahlt. Ein Unterschied zu regulären Bausparern besteht darin, dass die Abschlussgebühren für den Vertrag aufgeteilt und nicht direkt zu Beginn fällig werden. So startet man den Bausparer nicht mit einem Minusbetrag. Bei einer monatlichen Sparrate in Höhe von vier Prozent des Bruttoeinkommens pro Monat bekommt der Inhaber des Riester-Bausparvertrages die volle staatliche Förderung. Diese beträgt für den Anleger 154 Euro, bei zusammenveranlagten Eheleuten 308 Euro und für Kinder zusätzlich 185 Euro. Wobei für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, sogar eine Förderung in Höhe von 300 Euro gewährt wird. Die Förderungen werden dem Bausparvertrag jährlich gutgeschrieben.

Wird der Bausparer nach Ablauf der Vertragslaufzeit dafür genutzt, um ein günstiges Bauspardarlehen zu erhalten, so stellt die staatliche Förderung während der Tilgungsphase eine Sondertilgung dar. Das Darlehen kann so schneller bedient werden, als es bei einem normalen Bausparvertrag der Fall wäre. Die Voraussetzung für eine Förderung durch den Staat ist aber, dass der Bausparvertrag auch als riesterwürdig gekennzeichnet ist. Zu beachten ist, dass das angesparte Kapital aus einem Riester-Bausparer lediglich dafür genutzt werden darf, ein Eigenheim zu kaufen, zu bauen oder die Schulden für dieses zu tilgen. Zudem darf das Eigenheim nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Das Kapital kann zudem dazu verwendet werden, ein Ferienhaus im Ausland anzuschaffen. Die Finanzierung einer Modernisierung von Haus oder Wohnung ist dagegen nicht möglich, was eine deutliche Einschränkung zu einem normalen Bausparer darstellt.

Die Besteuerung des ausgezahlten Kapitals erfolgt erst bei Eintritt in die Rente. Das ist ein Vorteil, da der Steuersatz nach Renteneintritt sinkt und unter dem sonstigen Satz während der Berufstätigkeit liegt.

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